«Ambulante Kleinstbetreuungs- und Pflegeangebote tragen wesentlich dazu bei, dass Menschen ihren Lebensabend möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung verbringen können», ist FDP-Kantonsrat Gabriel Macedo überzeugt. Für die Bewilligung und Aufsicht von kleinen Institutionen mit bis zu vier Pflegeplätzen für Erwachsene sind die Gemeinden zuständig. Mit einer von allen Grossratsparteien unterstützten Motion «Erhöhung der Plätze von Kleinstbetreuungs- und Pflegeanteboten» fordert der Amriswiler Stadtpräsident eine Gesetzesanpassung. Die Gemeinden sollen – statt wie bisher vier – neu bis zu sechs ambulante Betreuungsplätze bewilligen können.
Ein Gewinn für alle
Mit der angestrebten Gesetzesanpassung kann die Auslastung der bestehenden ambulanten Angebote verbessert, das Engagement von Freiwilligen in der Betreuung gefördert, der Grundsatz «ambulant vor stationär» gestärkt und die Gesundheitskosten können reduziert werden. Für die Bewilligung und Betreuung von Institutionen mit mehr als sechs Plätzen soll weiterhin der Kanton zuständig sein. Pflegeheime sind durch das vereinfachte Bewilligungsverfahren für ambulante Pflegeplätze in den Kleinstinstitutionen nicht konkurrenziert. Die FDP-Fraktion unterstützt die Vereinfachung der Bewilligung und ist einstimmig für Erheblicherklärung der Motion.