Unnötige Bürokratie vermeiden

Gesetzliche Grundlagen für eine neue Jagdschiessanlage und die Hundeleinenpflicht im Wald und Waldesnähe während der Setzzeit: Diese beiden Gesetzesanpassungen stehen am Mittwoch im Grossen Rat auf der Traktandenliste. Die erste Kommissionsfassung wollte beides im Jagdgesetz festlegen. Die FDP-Fraktion hat sich vehement gegen unverhältnismässige Bürokratie gewehrt.

 

«Es gibt verschiedene Sichtweisen, ob die geplante Hundeleinenpflicht im Wald und am Waldrand während der Setzzeit verhältnismässig ist und ob die aktuell rund 30 Rehrisse pro Jahr damit reduziert werden können». Ganz sicher aber gehöre eine solche Regelung nicht in das Jagd-, sondern in das Hundegesetz, ist Michèle Strähl überzeugt. Die FDP-Kantonsrätin hat mit der sorgfältigen Prüfung des Gesetzesentwurfs eine sinnvolle Richtigstellung in die Wege geleitet. Denn anders als das Jagdgesetz enthält das Hundegesetz einen Ordnungsbussenkatalog. Wäre die Hundeleinenpflicht – wie ursprünglich vorgeschlagen – im Jagdgesetz verankert worden, hätte bei Verfehlungen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müssen. Selbst unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger hätte bei der geringsten Widersetzung somit ein Strafverfahren gedroht. Die FDP freut sich, dass der Grosse Rat den Fehler erkannt, der Rückweisung an die Kommission zugestimmt hat und damit weiterer unverhältnismässiger Bürokratie-Irrsinn vermieden wird.

Kommission hat nachgebessert

Am Mittwoch stehen im Grossen Rat deshalb zwei Erlasse zur Diskussion. Einerseits der unbestrittene Paragraph 26 im Jagdgesetz zur Realisierung einer neuen Jagdschiessanlage. Andererseits der neue Absatz im Hundegesetz, welcher die Leinenpflicht während der Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und Waldesnähe regelt. Der entsprechende Absatz ist unter anderem auf Druck der FDP-Fraktion präzisiert worden. Die Leinenpflicht soll neu im Wald und am Waldrand und nicht wie in der ersten Kommissionsfassung vorgesehen mit einem Radius von 50 Meter ausserhalb des Waldes gelten. «Zahlreiche Thurgauerinnen und Thurgau besitzen Grundstücke, welche direkt an den Wald grenzen und weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt sind, weshalb die Leinenpflicht selbst auf eigenem Grund und Boden hätte durchgesetzt werden müssen», so Kantonsrat Jörg Schläpfer. Der Frauenfelder ergänzt dazu: «Der Wald soll als Naherholungsgebiet bestmöglich genutzt werden können. Deshalb setzen wir uns als Fraktion der FDP.Die Liberalen dafür ein, dass der Staat die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger nicht mehr als notwendig einschränkt.»