Sinnvolle Anpassung des Thurgauer Gesundheitsgesetzes

Die FDP-Fraktion begrüsst die Änderungen im Thurgauer Gesundheitsgesetz, grösstenteils ausgelöst durch die Anpassungen auf Bundesebene. Dem Grundsatz «so viel wie notwendig, so wenig wie möglich» an administrativen Aufwänden ist zwingend Rechnung zu tragen.

«Für die Rekrutierung von zukünftigen medizinischen Fachpersonen und unsere Standortattraktivität sind schlanke unbürokratische Bewilligungsprozesse von grösster Bedeutung», sagt FDP-Kantonsrat Andreas Opprecht. Die an der kommenden Grossratssitzung traktandierten Änderungen im kantonalen Gesetz über die Krankenversicherung (TG KVG) wurden ausgelöst durch Anpassungen auf Bundesebene.

Beratungen werden geschätzt

Die Grundlagen zur Liste säumiger Prämienzahler waren bisher in der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung enthalten. Ebenfalls neu soll bei Prämienausständen das von den Gemeinden durchzuführende Case Management auf Gesetzesstufe verankert werden. Dieses stellt sicher, dass die Gemeinden mit der versicherten Person gemeinsam eine nachhaltige Lösung suchen und bei Bedarf die notwenigen Schritte in die Wege leiten. Die damals von der FDP und früheren CVP aufgegleiste «Liste säumiger Prämienzahler» sowie das damit verbundene Case Management haben sich bewährt. «Betroffene schätzen die aktive Beratung in schwierigen Lebenssituationen und empfinden die unbürokratische Hilfe als entlastend», sind der Sulgener Gemeinde- und Amriswiler Stadtpräsident Andreas Opprecht und Gabriel Macedo, überzeugt.

Zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten

Die FDP-Fraktion begrüsst, dass für Spitexorganisationen neu ebenfalls eine Ausbildungsverpflichtung geschaffen und die bereits bestehende für Pflegeheime und Spitäler ergänzt wird. Bei der dritten Änderung des Thurgauer Krankenversicherungsgesetzes handelt es sich um ein Anliegen der Thurgauer Gemeinden. Im Zusammenhang mit ungleich anfallenden Kosten in der ambulanten Pflege für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen des 18. Altersjahres soll solidarisch ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Die FDP-Fraktion ist mit den vorgesehenen Gesetzesanpassungen einstimmig einverstanden.