Pflegekinder müssen mit der Erreichung der Volljährigkeit selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen, so sieht es das aktuelle Gesetz vor. Und dies auch, wenn sie noch in der Ausbildung sind. «Es darf nicht sein, dass ein ehemaliges Pflegekind nach Abschluss der Erstausbildung bereits mit einem abzutragenden Schuldenberg dasteht», sagt Kantonsrat Bruno Lüscher. Der Aadorfer gehört zu den Erstunterzeichnenden der – von acht Erst- und 68 Mitunterzeichneten eingereichten – Motion «Änderung des Gesetzes über die Finanzierung von Pflegeverhältnissen vor und nach der Volljährigkeit – analog der Alimenten-Bevorschussung.»
Erfolgreicher FDP-Vorstoss bereitete den Weg
Die FDP-Fraktion hatte bereits im 2019 die von FDP-Kantonsrätin Cornelia Hasler-Roost eingereichte Motion unterstützt, die zur Anpassung des Gesetzes über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und Bevorschussung von Kinderalimenten (AliG) geführt hat. Seitdem müssen Gemeinden für die Bevorschussung von Alimentenzahlungen bis zur Vollendung einer angemessenen Ausbildung, maximal bis zur Beendigung des 25. Altersjahres, sorgen. Es ist im Sinne der FDP, dass auch Jugendlichen, die in einem Pflegeverhältnis stehen, der Schritt in die Erwachsenenwelt nicht unnötig erschwert wird.
Hauptanliegen ist berücksichtigt
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat an der nächsten Sitzung eine Teilerheblicherklärung der aktuellen Motion. Erstunterzeichner Bruno Lüscher freut sich, dass der Regierungsrat bereit ist, in Analogie zum Gesetz der Alimenten-Bevorschussung auch das Sozialhilfegesetz anzupassen. «Jugendliche sollen sich auf ihre eigene Entwicklung konzentrieren können und sich nicht noch mit Problemen infolge familiärer Unzulänglichkeiten auseinandersetzen müssen», bringt es Bruno Lüscher auf den Punkt. Dass nicht alle Anliegen der Motionäre aufgrund von zwingendem Bundesrecht berücksichtigt werden können, ist nachvollziehbar. Ungeachtet dessen, wünscht sich die FDP-Fraktion aber, dass die Finanzierungszuständigkeiten in der Begleitung und Beaufsichtigung von Pflegefamilien klarer geregelt und nachvollziehbar sind.