Kataster straffen und wirtschaftliche Zumutbarkeit

Die wirtschaftliche Zumutbarkeit wird im geänderten Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG) festgehalten. Das begrüsst die FDP-Fraktion. Es sind zudem zu viele Objekte im Kataster der Denkmalpflege gelistet. Dieser muss zwingend angepasst werden und das wirklich Schützenswerte integral, innen wie aussen, gepflegt werden.

Die Fraktion der FDP.Die Liberalen Thurgau ist erfreut über den Paragrafen 10, Absatz 2. Hier ist die wirtschaftliche Zumutbarkeit erkannt und entsprechend ins Gesetz eingeflossen. Augenmass ist das Gebot der Stunde. Die FDP erwartet Gesprächsbereitschaft und eine Beratung, welche auch die Anliegen der Eigentümerinnen und Eigentümer einbezieht. Niemand möchte historisch wertvolle Gebäude kurz vor dem Zusammenkrachen sehen, nur weil die Eigentümer nicht mit den Behörden zurechtgekommen sind. Im Miteinander liegt das Potential, um Wertvolles zu erhalten.

Aufräumen und Straffen

Es sind zu viele Objekte im Kataster. Was lange Zeit als wertvoll angeschaut wurde, ist dies vielleicht heute nicht mehr. Hier muss man aufräumen und straffen. Die wirklich wichtigen Objekte sollen dafür auch integral, das heisst aussen wie innen geschützt werden. Eine starke Denkmalpflege ist gut für alle Akteure. Sie soll gut strukturiert sein und klare Entscheide fällen. Rechtssicherheit ist unabdingbar.

Biodiversität

Die FDP-Fraktion unterstützt die nun vorliegende Umsetzung der Volksinitiative «Biodiversität Thurgau» im NHG einstimmig. Gespannt ist die FDP auf die Inhalte der Strategie wie auch des Massnahmenplans. Es muss gelingen die Artenvielfalt wie auch die Vielfalt der Ökosysteme zu erhalten und zu fördern. Die jährliche Zuweisung von sechs Millionen Franken aus den Allgemeinen Mitteln und die Äufnung bis rund 24 Millionen Franken unterstützt die FDP ebenfalls.