Innere Verdichtung nicht erschweren

Die Revision des Planungs- und Baugesetzes sieht u.a. eine neue Regelung beim Mehrwertausgleich bei Um- und Aufzonungen vor. Gemeinden sollen neu am planerischen Mehrwert mit bis zu 20 Prozent beteiligt werden können. Diese zusätzliche kommunale Mehrwertabgabe, welche in einen Fonds fliessen soll, verteuert Wohn- und Gewerberaum, bremst Investitionen, erschwert die innere Verdichtung und führt zu Rechtsunsicherheit. Mit dem städtebaulichen Vertrag steht allen Gemeinden bereits jetzt ein Mittel zur Verfügung, um Mehrwerte abzuschöpfen. Unsere Fraktion hat sich im Grossen Rat für die ersatzlose Streichung des neu im Gesetz vorgesehenen ​§ 70a eingesetzt (Streichungsantrag von FDP-Kantonsrätin Michèle Strähl), ist jedoch knapp unterlegen. In der zweiten Lesung am 18. Februar 2026 wird sich die FDP-Fraktion dafür einsetzen, dass zumindest eine Abschwächung von § 70a erreicht werden kann.